SDS Neo DATEV-Unterstützung
Hinweise zum Datev Import für Steuerbüro bzw. Buchhaltung
Grundsätzlich können alle nicht benötigten Felder leer bleiben. Bitte achten Sie beim ausfüllen der Konten-Liste darauf, dass die Länge der Konten mit der in Ihrem Datev-System hinterlegten Konten-Länge übereinstimmt. Die in die Liste einzutragende Kontolänge ergibt sich aus der DATEV-Einstellung des verwendeteten Systems. Erwartet DATEV 4 Stellen, müssen alle Konten in der CSV 4-stellig sein. Bei 5 Stellen entsprechend 5-stellig.
Kontolänge in DATEV prüfen:
Mandant → Stammdaten → Kontenrahmen → Sachkontolänge.
Stellen Sie sicher, dass in der SDS Neo dieselbe Stellenanzahl verwendet. So vermeiden Sie Fehlermeldungen und Nacharbeit beim DATEV-Export aus SDS Neo.
Abhilfe bei Fehlermeldungen
1. Fehlermeldung #REW10152 – Kontolängen stimmen nicht überein
- Die in der Importdatei angegebenen Kontonummern haben mehr oder weniger Stellen, als im Mandantenstamm von DATEV hinterlegt ist.
- Beispiel: In DATEV ist eine Sachkontolänge von 4 Stellen eingestellt. In der CSV-Datei sind jedoch 5-stellige Konten (z. B. 84000 statt 8400) enthalten. DATEV bricht den Import in diesem Fall ab.
- Lösung 1) CSV-Datei anpassen: Passen Sie alle Sachkonten in der Exportdatei an die im Mandanten hinterlegte Kontolänge an. Beispiel: 84000 → 8400, 12000 → 1200. Danach kann die Datei fehlerfrei importiert werden.
- Lösung 2) Mandanteneinstellung in DATEV anpassen: Wenn der Mandant tatsächlich mit 5-stelligen Konten arbeitet, kann alternativ die Sachkontolänge in DATEV angepasst werden: Mandant → Stammdaten → Kontenrahmen → Sachkontolänge ändern. Dadurch akzeptiert DATEV beim Import auch 5-stellige Konten.
- Kurz gesagt: Die Kontolänge in der CSV-Datei muss exakt der in DATEV hinterlegten Sachkontolänge entsprechen – sonst wird der Import mit #REW10152 abgebrochen.
2. Fehlermeldung #REW91815
- Diese Meldung ist kein Fehler, sondern ein Hinweis: „Sie haben einen/mehrere Buchungsstapel mit Festschreibekennzeichen ausgewählt.“
- Das bedeutet nur, dass die importierten Buchungssätze automatisch festgeschrieben werden und nicht mehr ohne Generalumkehrbuchung geändert werden können.