Neue Finanzamt Richtlinien (seit 01.07.2025)

Ab dem 1. Juli 2025 gilt:


    • Änderungen am Kassenplatz müssen innerhalb von 1 Monat beim Finanzamt gemeldet werden.


    • Rechtsgrundlage: § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO)


    • Folgen bei Verstoß: Bußgeld bis zu 25.000 € bei unterlassener oder verspäteter Meldung.


Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller meldepflichtigen Änderungen am Kassenplatz



TIPP  Mit Klick auf den jeweiligen Link gelangen Sie direkt zur passenden Anleitung:


    1. Austausch des Kassen PC

Wenn die Hardware eines Kassensystems (PC) ersetzt wird, müssen sowohl der alte als auch der neue PC beim Finanzamt gemeldet werden (Abmeldung + Anmeldung).

Beispiele:

      • Ein veralteter PC wird ersetzt.
      • Ein defekter PC wird durch ein neues Gerät ausgetauscht.
      • Ein Kassen-PC wird künftig als Büro-PC genutzt, während ein anderer PC als Kasse eingesetzt wird.


    1. Wechsel des TSE Sticks

Jede neue oder ersetzte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) muss registriert werden.

Beispiele:

      • Eine TSE ist abgelaufen und wird ersetzt.
      • Eine vorhandene TSE wird an einer anderen Kasse verwendet.


    1. Anschaffung / Mietung von Kassen

Jede neu in Betrieb genommene Kasse muss gemeldet werden.

Beispiele:

      • Eine neue Kasse wird angeschafft.
      • Eine gemietete oder geliehene Kasse (z. B. für Messen oder Märkte) wird genutzt.


    1. Außerbetriebnahme von Kassen

Wenn eine Kasse endgültig außer Betrieb genommen wird, ist dies meldepflichtig.

Beispiele:

      • Ein defekter Kassen-PC kann nicht weiterverwendet werden.
      • Eine geliehene oder gemietete Kasse wird zurückgegeben.
      • Eine Kasse verlässt dauerhaft den betrieblichen Standort.
      • Ein Kassenplatz wird dauerhaft abgeschafft.


    1. Wechsel der Betriebsstätte

Beim Standortwechsel einer Kasse muss die Meldung beide Vorgänge enthalten: 

Die Abmeldung am bisherigen Standort sowie die Anmeldung am neuen Standort.

Beispiele:

      • Eine Kasse wird in eine andere Filiale versetzt.
      • Eine mobile Kasse wird künftig an einem anderen betrieblichen Standort betrieben.



Wir vereinfachen die Meldepflicht dank integrierter ELSTER Schnittstelle der SDS Neo

Die SDS Neo unterstützt Sie mit einer integrierten ELSTER-Schnittstelle – damit erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Kassenmeldung so einfach und effizient wie möglich. Erzeugen Sie im Handumdrehn eine gültige XML-Meldedatei, die Sie direkt bei ELSTER online hochladen oder an Ihr Steuerbüro weitergeben können.


TIPP  Mit SDS Neo minimieren Sie Ihren Aufwand – viele Schritte sind bereits automatisiert.


Vorteile der integrierten Elster Schnittstelle

Anstatt mühsam Informationen wie das Inbetriebnahmedatum der Kasse, die Seriennummer und Zertifizierungs-ID der TSE oder PIN und PUK manuell zusammenzusuchen, übernimmt die SDS Neo diese Aufgabe für Sie vollautomatisch. So wird Ihnen z.B. das Datum der ersten TSE-gesicherten Buchung als Inbetriebnahmedatum vorgeschlagen, was eine zeitaufwendige Recherche überflüssig macht und die TSE Seriennummer wird vollautomatisch aus der TSE ausgelesen.


    • Automatisierte Datenerfassung: Alle relevanten Daten wie TSE-Seriennummer, Zertifizierungs-ID, PIN, PUK sowie das Inbetriebnahmedatum werden automatisch ermittelt und bereitgestellt.
    • Rechtssicherheit: Die Schnittstelle sorgt dafür, dass Ihre Meldungen gesetzeskonform und vollständig sind.
    • Zeiteffizienz: Dank klarer Menüführung und automatisierter Prozesse sparen Sie Zeit – und Nerven.
    • Fehlerreduktion: Automatische Abläufe verringern das Risiko von Übertragungs- und Eingabefehlern erheblich.


TIPP  Die SDS Neo ELSTER-Schnittstelle überträgt die TSE-Daten vollautomatisch in die Meldedatei – das reduziert Fehlerquellen und sorgt für maximale Sicherheit.






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