Neue Finanzamt Richtlinien (seit 01.07.2025)

Ab dem 1. Juli 2025 gilt:


    • Änderungen am Kassenplatz müssen innerhalb von 1 Monat beim Finanzamt gemeldet werden.


    • Rechtsgrundlage: § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO)


    • Folgen bei Verstoß: Bußgeld bis zu 25.000 € bei unterlassener oder verspäteter Meldung.


Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller meldepflichtigen Änderungen am Kassenplatz



1. Erneuerung des TSE Sticks

Jede neue oder ersetzte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) muss registriert werden, z.B.:



2. Erneuerung des Kassen-PCs (Service buchbar)

Wenn die Hardware eines Kassensystems (PC) ersetzt wird, müssen sowohl der alte als auch der neue PC beim Finanzamt gemeldet werden (Abmeldung + Anmeldung), z.B.:



3. Inbetriebnahme (gekaufte / gemietete Kasse) (Service buchbar)

Jede Kasse ist meldepflichtig – egal ob stationär, mobil oder vorübergehend genutzt, z.B.


4. Außerbetriebnahme

Wenn eine Kasse endgültig außer Betrieb genommen wird, ist dies meldepflichtig, z.B.:

    • PC-Defekt: Ein defekter Kassen-PC kann nicht weiterverwendet werden und muss ersetzt werden. (Service buchbar)
    • Geschäftsübergabe: Ein Geschäft wird an einen anderen Inhaber übergeben. (Service buchbar)
    • Geschäftsaufgabe: Ein Geschäft wird dauerhaft geschlossen. (Service buchbar)
    • Geliehene / gemietete Kasse: Eine geliehene oder gemietete Kasse wird zurückgegeben.
    • Wechsel der Betriebsstätte: Eine Kasse verlässt dauerhaft den betrieblichen Standort.
    • Änderung der Kassenanzahl: Ein Kassenplatz wird abgeschafft.
    • Wie melde ich eine außer Betrieb genommene Kasse beim Finanzamt


5. Wechsel der Betriebsstätte

Beim Standortwechsel einer Kasse muss die Meldung beide Vorgänge enthalten: 

Die Abmeldung am bisherigen Standort sowie die Anmeldung am neuen Standort, z.B.:



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TIPP  Die SDS Neo ELSTER-Schnittstelle überträgt die TSE-Daten vollautomatisch in die Meldedatei – das reduziert Fehlerquellen und sorgt für maximale Sicherheit.


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Anstatt mühsam Informationen wie das Inbetriebnahmedatum der Kasse, die Seriennummer und Zertifizierungs-ID der TSE oder PIN und PUK manuell zusammenzusuchen, übernimmt die SDS Neo diese Aufgabe für Sie vollautomatisch. So wird Ihnen z.B. das Datum der ersten TSE-gesicherten Buchung als Inbetriebnahmedatum vorgeschlagen, was eine zeitaufwendige Recherche überflüssig macht und die TSE Seriennummer wird vollautomatisch aus der TSE ausgelesen.


    • Automatisierte Datenerfassung: Alle relevanten Daten wie TSE-Seriennummer, Zertifizierungs-ID, PIN, PUK sowie das Inbetriebnahmedatum werden automatisch ermittelt und bereitgestellt.
    • Rechtssicherheit: Die Schnittstelle sorgt dafür, dass Ihre Meldungen gesetzeskonform und vollständig sind.
    • Zeiteffizienz: Dank klarer Menüführung und automatisierter Prozesse sparen Sie Zeit – und Nerven.
    • Fehlerreduktion: Automatische Abläufe verringern das Risiko von Übertragungs- und Eingabefehlern erheblich.






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Seite zuletzt aktualisiert: 05.09.2025
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