Hilfe ich habe eine Kassennachschau

Was muss ich wissen

  1. Das Finanzamt muss die Kassen-Nachschau nicht ankündigen.
  2. Der Finanzbeamte hat das Recht sich in den Verkaufsräumen umsehen.
  3. Der Finanzbeamte hat das Recht die Kasse zu sichten.
  4. Der Finanzbeamte darf als Kunde getarnt Testeinkäufe durchführen.
  5. Der Finanzbeamte muss sich erst als Prüfer ausweisen wenn er mit der Prüfung beginnen will.
Achtung: Auch am Wochenende ist man nicht gegen eine unangekündigte Kassennachschau gefeit - die Prüfung kann an Werktagen und Wochenenden erfolgen.

Was kann der Finanzbeamte verlangen

  • Buchungsdaten in einem für das Finanzamt auswertbaren Format, z.B. Datenträgerüberlassung (zu finden in der Kassensoftware, siehe Bild unten)
  • Systemprotokoll / Programmierprotokoll (zu finden in der Kasensoftware, siehe Bild unten)
  • Bedienungsanleitung und Programmieranleitung des Kassensystems (zu finden im Handbuch)
  • Verfahrensdokumentation und Kassensystem Zertifikat
  • Arbeitsanweisungen an das Personal zum Umgang mit der Kasse, die von Ihnen ausgegeben wurden (die Arbeitsanweisungen müssen vom Personal unterschrieben sein)

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