Pflichtenheft Kassensystem
Was muss bei der Arbeit mit dem Kassensystem beachtet werden und wie kann ich unangekündigten Kassen-Nachschauen entspannt entgegen sehen...
- Gesetzeskonformität beachten
- Die Kassensoftware muss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Die Kassensoftware muss auf dem aktuellen Update-Stand gehalten werden.
- Alle Geldbewegungen an der Kasse buchen
- Jeder Bargeld-Eingang muss an der Kasse gebucht werden, sämtliche Verkäufe, hinterlegte Kautionen oder Einlage von Wechselgld etc.
- Jede Bargeld-Entnahme muss an der Kasse gebucht werden, sämtliche Auszahlungen wie Warenrückgaben und Entnahmen für Reinigungsmittel oder Porto etc.
- Der Bargeldbestand / Kassenladen-Inhalt muss jederzeit mit dem X-Bon übereinstimmen
- Bei Kassen-Nachschauen, die gern auch unangekündigt stattfinden, muss der Kassenbestand gezählt und ein X-Bon gemacht werden.
- Tägliche Kassenabrechnung / Z-Bon
- Die Kasse muss täglich, auch bei kleinsten Geldbewegungen abgerechnet werden.
- Tägliche Datensicherung
- Das Backup muss regelmäßig erstellt werden, am besten abends beim Beenden der Kassensoftware.
- Das Backup muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Das Backup darf nicht auf der Kasse gespeichert werden.
- Das Backup muss selbst bei einem vollständigen Verlust der Kasse verfügbar sein.
- Das Backup sollte an einem externen, sicheren Ort gespeichert werden, so z.B. in einer Cloud, auf einem Server oder einer externe Festplatte oder auf einem USB-Sick.
- TSE 2020
- Die Kasse muss mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
- Belegpflicht: Kassenbons müssen in Papierform oder elektronisch ausgegeben werden
- Download TSE Zertifikat
Hilfe ich habe eine unangekündigte Kassennachschau