SDS-Kassensysteme GmbH - AGB

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

 
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von Hardware und sonstiger Ware, die Überlassung von Softwarelizenzen, die Durchführung von Wartungs-, Support-, Installations-, Service- und Programmierleistungen, Schulungen sowie sämtliche sonstigen Dienstleistungen zwischen der SDS-Kassensysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabrikstraße 11A, 16761 Hennigsdorf (nachfolgend „SDS“) und ihren Kunden.

  2. SDS schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, Unternehmer zu sein. Eine Belieferung von Verbrauchern findet nicht statt; verbraucherschützende Vorschriften – einschließlich Widerrufsrecht – finden daher keine Anwendung.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SDS stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    Dies gilt auch dann, wenn SDS in Kenntnis solcher Bestimmungen liefert, Leistungen erbringt oder Zahlungen des Kunden annimmt.

  4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass SDS erneut auf sie hinweisen muss, sofern sie dem Kunden bei einem früheren Vertragsschluss zur Kenntnis gelangt sind.

  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen SDS und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform. Sie haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von SDS bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von SDS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

  2. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche oder elektronische Erteilung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung durch SDS zustande.

  3. Lieferungen, Leistungen oder automatisierte Eingangsbestätigungen stellen keine Vertragsannahme dar.

  4. Die in Prospekten, Katalogen, auf der Website, in Produktbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Sie stellen keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Garantien bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch SDS.

  5. Eingangsbestätigungen von Bestellungen, insbesondere automatisierte Bestellbestätigungen im Online-Shop, stellen keine Annahmeerklärung dar, es sei denn, die Annahme wird ausdrücklich erklärt.

  6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

§ 3 Leistungsgegenstand

  1. SDS erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der von SDS erteilten Auftragsbestätigung oder Rechnung. Nur diese Dokumente sind verbindlich. Alle sonstigen Angaben, Beschreibungen oder Darstellungen – insbesondere in Angeboten, Preislisten, Prospekten, Präsentationen, auf der Website, im Online-Shop, in Supportgesprächen oder sonstigen Unterlagen – sind unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SDS bestätigt dies ausdrücklich schriftlich.

  2. SDS verkauft Hardware und Ware, überlässt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und erbringt Dienstleistungen. Dienstleistungen sind reine Dienstleistungen; SDS schuldet keinen bestimmten Erfolg, keine bestimmte Funktionalität, keine bestimmte Performance und keine dauerhafte Kompatibilität. Ein Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich und schriftlich als solcher vereinbart wurde.

  3. Die Verantwortung für die technische Betriebsumgebung – insbesondere Hardware, Netzwerk, Betriebssysteme, Drittsoftware, Sicherheitskonfigurationen, Updates, Zugriffsrechte, Datenbanken und Infrastruktur – liegt ausschließlich beim Kunden. SDS haftet nicht für Funktionsstörungen oder Einschränkungen, die ganz oder teilweise auf die Systemumgebung des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Systemumgebung dem Kunden selbst, einem Dritten oder einem Hostinganbieter gehört.

  4. Die Funktionsfähigkeit der Software ist ausschließlich unter den Bedingungen und Systemanforderungen gewährleistet, die in der Dokumentation von SDS aufgeführt sind. Änderungen der Systemumgebung – einschließlich Betriebssystemupdates, Hard- und Softwarewechsel, Netzwerkanpassungen oder Integrationen – gehen vollständig zu Lasten des Kunden. SDS schuldet keine Anpassung der Software an Veränderungen der Kundensysteme, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

  5. Die Überlassung von Software erfolgt als einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich festgelegte Laufzeit. Ein bestimmter Funktionsumfang, eine bestimmte Eignung für einen Zweck, eine bestimmte Integrationsfähigkeit oder eine bestimmte Ausfallsicherheit wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  6. SDS stellt während der jeweiligen Lizenzlaufzeit Updates zur Verfügung. Das Einspielen erfolgt durch den Kunden oder dessen Administratoren in eigener Verantwortung. SDS übernimmt keine Haftung für Folgen des Updateprozesses, insbesondere bei unterlassener Durchführung, abgebrochenen Updates, fehlerhaften Kundensystemen oder inkompatiblen Umgebungen.

  7. SDS ist jederzeit berechtigt, technische Änderungen, Weiterentwicklungen, Versionswechsel oder Anpassungen vorzunehmen, soweit diese den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Softwareversion, Produktgeneration oder eine bestimmte technische Ausgestaltung.

  8. Beschaffenheits-, Leistungs- oder Kompatibilitätsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegeben oder ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Garantien im Rechtssinne werden von SDS nicht übernommen, es sei denn, SDS erklärt dies ausdrücklich und schriftlich als Garantie.

  9. SDS ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Unterauftragnehmer zu erbringen. Eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich. Der Einsatz von Unterauftragnehmern begründet weder ein Kündigungsrecht noch Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden. SDS bleibt für die ordnungsgemäße Leistung verantwortlich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben von SDS verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs- und sonstiger Nebenkosten. Preisangaben in Angeboten, im Online-Shop oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die Preise in der von SDS ausgestellten Rechnung.

  2. SDS ist berechtigt, Preise anzupassen, solange der Vertrag noch nicht durch Rechnung zustande gekommen ist. Mit Erteilung der Rechnung sind die darin enthaltenen Preise verbindlich.

  3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichenden Zahlungsfristen angegeben sind. Skonto oder andere Abzüge bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

  4. SDS akzeptiert die im Einzelfall angegebenen Zahlungsarten (z. B. Vorkasse, Rechnung, PayPal und die dort verfügbaren Zahlungsvarianten). SDS ist jederzeit berechtigt, bestimmte Zahlungsarten für einzelne Kunden oder Bestellungen auszuschließen oder nur gegen Vorkasse zu liefern.

  5. Bei Zahlungsverzug ist SDS berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie pauschale Mahngebühren geltend zu machen. Darüber hinaus ist SDS berechtigt, die weitere Erbringung von Lieferungen oder Leistungen – einschließlich Support und Wartung – bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. SDS ist berechtigt, die Nutzung der Software ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde fällige Entgelte für Softwarelizenzen, Lizenzverlängerungen oder laufende Lizenzgebühren nicht bezahlt. Die Sperrung kann nach vorheriger Mahnung und fruchtlosem Ablauf der darin gesetzten Frist erfolgen. Die Sperrung betrifft ausschließlich die weitere Nutzung der Software und hat keinen Einfluss auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden. Die erneute Freischaltung erfolgt nach vollständiger Zahlung der offenen Lizenzentgelte. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Sperrung sind ausgeschlossen, sofern SDS die Sperre nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

  6. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn SDS endgültig und vorbehaltlos über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlung per PayPal gilt die Zahlung erst mit bestätigter Gutschrift auf dem SDS-Konto als erfolgt.

  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SDS schriftlich anerkannt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  8. SDS ist berechtigt, Kreditlimits, Zahlungsmodalitäten oder Zahlungsbedingungen nach billigem Ermessen anzupassen, insbesondere bei negativen Bonitätsauskünften, Zahlungsverzug oder erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten des Kunden.

  9. SDS ist berechtigt, fällige und unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen nach erfolglosen Mahnungen an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit dem Forderungseinzug entstehenden Kosten, soweit er sich im Zahlungsverzug befindet und die Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben erstattungsfähig sind. SDS ist berechtigt, die für den Forderungseinzug erforderlichen Daten an das beauftragte Inkassounternehmen zu übermitteln.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von SDS ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Alle sonstigen Angaben zu Lieferzeiten – insbesondere im Online-Shop, in Angeboten oder Prospekten – sind unverbindlich.

  2. SDS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und der vertragsgemäße Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

  3. Die Lieferung erfolgt ab dem Geschäftssitz von SDS oder ab Lager eines von SDS bestimmten Versanddienstleisters. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn SDS die Versandkosten trägt oder selbst transportiert.

  4. Die Verantwortung für den Transport liegt beim Kunden. SDS haftet nicht für Verzögerungen, Verlust, Beschädigungen oder sonstige Ereignisse während des Transports, einschließlich solcher durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Paketdienstleister oder Dritte.

  5. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Versandbereitschaft von SDS auf den Kunden über. SDS ist berechtigt, entstehende Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten, zusätzliche Versandkosten) dem Kunden zu berechnen.

  6. SDS behält sich vor, Lieferungen zu verweigern oder nur gegen Vorkasse durchzuführen, sofern Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden begründen (z. B. Zahlungsverzug, negative Auskunft, drohende Zahlungsunfähigkeit).

  7. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, nicht von SDS zu vertretender Umstände (z. B. Störungen bei Lieferanten, gesetzliche Änderungen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Transportprobleme) berechtigen SDS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.

  8. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel sowie Transportschäden sofort gegenüber dem Transportdienstleister und SDS in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als mangelfrei und vollständig geliefert. Die Rügepflichten des § 377 HGB gelten ergänzend.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von SDS aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von SDS (Vorbehaltsware). Dies umfasst auch bedingte Forderungen, Nebenforderungen sowie Forderungen aus späteren oder zukünftigen Lieferungen oder Leistungen.

  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in voller Höhe an SDS ab. SDS nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch SDS zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. SDS kann die Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Forderungen bestehen.

  3. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Kunde hat SDS unverzüglich in Textform zu informieren, wenn Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen nehmen (z. B. Pfändungen), und hat SDS alle zur Intervention erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist SDS berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und die Einziehung der abgetretenen Forderungen selbst vorzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Herausgabe der Vorbehaltsware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, SDS erklärt den Rücktritt ausdrücklich.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und Transportschäden ausreichend zu versichern. SDS ist berechtigt, Versicherungsnachweise anzufordern.

  6. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, verarbeitet oder verbunden, so erwirbt SDS an dem neuen Gegenstand Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der sonstigen Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass der Gegenstand des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde SDS anteiliges Miteigentum überträgt.

  7. SDS ist berechtigt, zur Sicherung ihrer Ansprüche angemessene Sicherheiten zu verlangen und diese auch während laufender Geschäftsbeziehungen zu erhöhen, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben oder konkrete Risiken für die Einbringlichkeit der Forderungen bestehen.

§ 7 Softwareüberlassung und Nutzungsrechte

  1. SDS überlässt dem Kunden die vertraglich vereinbarte Software – einschließlich Hauptsoftware, Module und Zusatzprogramme – in digitaler Form. Die Bereitstellung kann durch Download, Vorinstallation auf gelieferter Hardware oder Installation durch SDS erfolgen. Für die Nutzung ist eine gültige und nicht abgelaufene Lizenz erforderlich. Die Freischaltung erfolgt über eine Online-Aktivierung innerhalb der Software. Der Kunde nutzt hierfür die in der Software bereitgestellte Aktivierungsfunktion und gibt die abgefragten Unternehmensstammdaten ein. Im Rahmen der Aktivierung übermittelt die Software die hierfür erforderlichen Lizenz- und Aktivierungsdaten an ein von SDS eingesetztes Lizenzportal. Dort wird geprüft, ob eine gültige Lizenz vorliegt; bei erfolgreicher Aktivierung wird die Lizenz dem jeweils vorgesehenen Nutzungskontext zugeordnet. Die Lizenzlaufzeit beginnt mit der erfolgreichen Aktivierung. Personenbezogene Kassendaten werden nicht übertragen.

  2. Die Zuordnung der Lizenz zu einem Nutzungskontext (z. B. Installation, Arbeitsplatz, Benutzer oder einem anderen Lizenzobjekt gemäß dem jeweils geltenden Lizenzmodell) richtet sich ausschließlich nach dem jeweils gültigen Lizenzmodell von SDS. Änderungen des Lizenzmodells oder der Art der technischen Zuordnung (z. B. gerätebezogene Lizenzen, benutzerbezogene Lizenzen oder andere Lizenzobjekte) bleiben vorbehalten und gelten jeweils ab Beginn einer neu erworbenen oder verlängerten Lizenzlaufzeit. Eine Deaktivierung und erneute Aktivierung auf einem anderen Nutzungskontext ist nur im Rahmen des jeweils gültigen Lizenzmodells zulässig.

  3. Der Kunde erhält an der Software ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die Dauer der erworbenen Lizenzlaufzeit.

  4. Die Software darf nur entsprechend der Anzahl der vom Kunden erworbenen Lizenzen genutzt werden. Jede Lizenz berechtigt zur Installation und Nutzung auf einem einzelnen Endgerät oder Arbeitsplatz. Eine Nutzung über den Umfang der erworbenen Lizenzen hinaus oder in nicht ausdrücklich schriftlich freigegebenen Nutzungs- oder Systemumgebungen ist unzulässig.

  5. Die Nutzung der Software ist nur mit einer gültigen und aktiven Lizenz möglich. Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit wird die Nutzung technisch gesperrt. Durch Erwerb einer neuen oder verlängerten Lizenz kann die Nutzung erneut freigeschaltet werden. Zur Sicherstellung der Lizenzgültigkeit führt die Software in regelmäßigen Abständen eine Online-Überprüfung der Lizenzberechtigung über das von SDS eingesetzte Lizenzportal durch. Dabei werden ausschließlich technische Lizenz- und Betriebsdaten (insbesondere Lizenznummer, Installations- oder Geräte-ID, Softwareversion sowie Zeitpunkte der Validierung) verarbeitet. Personenbezogene Kassendaten werden nicht übermittelt. SDS ist berechtigt, bei fehlgeschlagener oder ausbleibender Lizenzprüfung die Nutzung der Software einzuschränken oder zu sperren, bis eine gültige Lizenzprüfung erfolgt.

  6. Bei Betriebsübernahmen oder Übergang eines Kassensystems auf einen neuen Betreiber ist dieser berechtigt, die Software bis zum Ablauf der laufenden Lizenz weiterzunutzen. Neue oder verlängerte Lizenzen werden ausschließlich auf den neuen Betreiber ausgestellt. SDS ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen.

  7. Der Kunde darf die Software nur in dem vertraglich zulässigen Umfang vervielfältigen (z. B. Installation entsprechend der erworbenen Lizenzen, Anfertigung einer Sicherungskopie). Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder Vermietung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SDS unzulässig.

  8. Technische Eingriffe, Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, den Programmcode in eine für Menschen verständliche Form zurückzuführen, sind nur im gesetzlich zwingend zulässigen Rahmen erlaubt.

  9. Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechten, Markenrechten, Datenbankrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, verbleiben vollständig bei SDS oder deren Lizenzgebern. Der Kunde erhält ausschließlich die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.

  10. Die Installation, Implementierung, Konfiguration und Aktualisierung der Software erfolgt grundsätzlich durch den Kunden oder dessen Administratoren in eigener Verantwortung. Führt SDS auf Wunsch des Kunden oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen entsprechende Arbeiten durch, erfolgt dies ausschließlich als unverbindliche Unterstützungsleistung, ohne Übernahme einer Verantwortung für die Systemumgebung, Datensicherung oder einen bestimmten Erfolg.

  11. SDS ist jederzeit berechtigt, die Software technisch weiterzuentwickeln, zu ändern, anzupassen oder ganz oder teilweise einzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung, Weiterführung, Kompatibilität oder Funktionserhalt bestimmter Softwareversionen oder Module besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. SDS kann ältere Versionen, Funktionen oder Produktlinien ohne Ersatz einstellen, sofern die Nutzung der vertraglich vereinbarten Kernfunktionen während der Lizenzlaufzeit nicht vollständig entfällt.

  12. SDS ist berechtigt, das Lizenz- und Nutzungsmodell der Software jederzeit für zukünftige Lizenzzeiträume zu ändern, anzupassen oder durch ein anderes Modell zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere Änderungen des Abrechnungsmodells, der Lizenzart, der Lizenzstruktur, der Anzahl oder Art der lizenzpflichtigen Komponenten sowie der technischen oder organisatorischen Grundlagen des Lizenzsystems. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Lizenzmodell dauerhaft beibehalten oder unverändert fortgeführt wird. Lizenzänderungen gelten ab Beginn der jeweils neu erworbenen oder verlängerten Lizenzlaufzeit.

  13. SDS haftet nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle, Datenverluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit Installation, Implementierung, Konfiguration oder Aktualisierung der Software stehen, unabhängig davon, ob diese Arbeiten durch SDS, den Kunden oder Dritte durchgeführt wurden.

§ 8 Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

  1. SDS liefert ausschließlich hardwarebasierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) gemäß den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Anforderungen. Die Verantwortlichkeit für die Auswahl einer gesetzeskonformen TSE liegt beim Kunden. SDS ist nicht Betreiber der TSE im rechtlichen Sinne.

  2. Die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer, Aktualisierungspflicht oder Austauschpflicht einer TSE richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. SDS übernimmt keine Verantwortung für Änderungen gesetzlicher Vorgaben, behördliche Anordnungen oder technische Anforderungen, die nach der Lieferung der TSE wirksam werden.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die TSE ordnungsgemäß zu installieren, zu initialisieren, in Betrieb zu nehmen und gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu betreiben. Dies umfasst insbesondere Konfiguration, Anbindung an die Kassensoftware, Zeitpflege, Signaturvorgänge und Archivierungsfunktionen.

  4. SDS haftet nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle, Zeitabweichungen, behördliche Sperrungen, Zertifikatsabläufe, Firmwareprobleme oder sonstige technische oder rechtliche Einschränkungen der TSE.

  5. Die gesetzlich vorgegebenen Speicherfristen, Aufbewahrungsfristen, Exportfunktionen und Prüfpflichten liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden. SDS schuldet weder die Überwachung dieser Pflichten noch die Sicherstellung der technischen oder organisatorischen Umsetzung.

  6. Nach Ablauf der gesetzlichen Nutzungsdauer oder des Zertifikats einer TSE ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten eine neue gesetzeskonforme TSE zu verwenden. SDS ist nicht verpflichtet, Alt-TSE-Geräte weiter zu pflegen, zu aktualisieren oder kompatibel zu halten.

  7. SDS ist berechtigt, TSE-Produktlinien jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder durch neue Modelle zu ersetzen, sofern der vertragsgemäße Gebrauch der Kassensoftware dadurch nicht vollständig entfällt. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte TSE-Generation, bestimmte Firmwareversionen oder bestimmte Signaturmechanismen besteht nicht.

  8. Für die ordnungsgemäße Speicherung, Verarbeitung, Archivierung und Bereitstellung sämtlicher durch die TSE erzeugten oder bereitgestellten Daten trägt allein der Kunde die Verantwortung.

  9. SDS haftet nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Schäden im Zusammenhang mit Update- oder Upgrade-Prozessen, unabhängig davon, ob diese durch SDS oder den Kunden durchgeführt wurden.

§ 9 Support, Wartung und Serviceleistungen

  1. SDS stellt eine kostenfreie Online-Hilfe zur Verfügung, die allgemeine Informationen, Anleitungen und Hinweise enthält. Die Online-Hilfe ersetzt keinen individuellen Support und begründet keine Verpflichtung zur Aktualisierung, Erweiterung oder Fehlerbehebung.

  2. Individuelle Supportleistungen, technische Hilfe, Fehleranalysen oder sonstige Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage von Einzeltickets oder gesondert abgeschlossenen Wartungs- oder Serviceverträgen erbracht. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Support-, Wartungs- oder Serviceleistungen.

  3. Wartungs- und Serviceverträge werden gesondert abgeschlossen. Sie können je nach Vereinbarung insbesondere Remote-Support, telefonische Unterstützung während vereinbarter Servicezeiten, Unterstützung bei Installation oder Konfiguration, das Einspielen von Updates im vereinbarten Umfang sowie die priorisierte Bearbeitung von Supportanfragen umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

  4. Wartungs- und Serviceverträge haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.

  5. Nicht vom Leistungsumfang eines Wartungs- oder Servicevertrags umfasst sind insbesondere individuelle Programmierungen, Anpassungen und Erweiterungen, Vor-Ort-Einsätze (sofern nicht ausdrücklich vereinbart), Arbeiten an nicht freigegebener Hard- oder Software sowie die Behebung von Problemen, die auf unsachgemäße Bedienung, äußere Einflüsse, Schadsoftware, veraltete oder fehlerhafte Systemumgebungen oder Eingriffe des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt auch in allen vergleichbaren Fällen.

  6. Reaktions-, Erreichbarkeits- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet SDS weder bestimmte Reaktionszeiten noch die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist.

  7. Supportleistungen von SDS erfolgen ausschließlich als Dienstleistungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten. SDS übernimmt keine Garantie oder Gewähr für die erfolgreiche Lösung eines Problems, für bestimmte Ergebnisse oder für die Wiederherstellung des fehlerfreien Betriebs der Systeme des Kunden.

  8. Der Kunde ist verpflichtet, SDS für Supportmaßnahmen sämtliche erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Systemumgebungen bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen vollständig zu dessen Lasten.

  9. SDS haftet nicht für Funktionsstörungen oder Ausfälle, die durch die Systemumgebung des Kunden verursacht werden, insbesondere durch Betriebssysteme, Netzwerke, Hardware, Fremdsoftware, fehlerhafte Konfigurationen oder unzureichende Berechtigungen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die technische Infrastruktur.

  10. SDS ist berechtigt, Supportleistungen abzulehnen, insbesondere wenn das zugrunde liegende System veraltet, fehlerhaft konfiguriert, schadhaft, technisch nicht funktionsfähig oder mit Schadsoftware infiziert ist oder wenn Probleme auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder den Einsatz nicht freigegebener Hard- oder Software zurückzuführen sind. Dies gilt auch in allen vergleichbaren Fällen sowie bei fehlenden Mitwirkungshandlungen des Kunden.

  11. Supportleistungen außerhalb eines Wartungs- oder Servicevertrags (z. B. Einzelsupport) erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und werden nur durchgeführt, wenn das entsprechende Einzelticket vorab vollständig bezahlt wurde. Eine kurzfristige oder sofortige Durchführung besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweils gültigen Stundensatz von SDS, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde.

  12. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von mindestens 30 Minuten je angefangener halber Stunde. Bei Vor-Ort-Leistungen werden zusätzlich Anfahrtskosten, Reisezeiten und Nebenkosten berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  13. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von Support- oder Wartungsleistungen angemessene Datensicherungen durchzuführen. SDS haftet nicht für Datenverluste, fehlende Exporte oder die Unmöglichkeit der Datenwiederherstellung.

§ 10 Gewährleistung

  1. Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des B2B-Geschäfts. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei erheblichen und reproduzierbaren Mängeln.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu melden.

  3. Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar bei Anlieferung gegenüber dem Zusteller zu dokumentieren und SDS unverzüglich mitzuteilen. Unterlassene Dokumentation führt zum Ausschluss entsprechender Ansprüche.

  4. Aus- und Einbaukosten, Transport- und Versandkosten sowie sonstige Folgekosten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

  5. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Druckköpfe, Akkus, Kabel, Datenträger) sowie Mängel aufgrund unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Installation, äußerer Einflüsse, Schadsoftware, Nutzung nicht freigegebener Hard- oder Software oder Eingriffe des Kunden oder Dritter sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

  6. Für Software besteht die Gewährleistung ausschließlich für reproduzierbare Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch der gelieferten Version wesentlich beeinträchtigen. SDS übernimmt keine Gewähr für Funktionsstörungen, die durch die Systemumgebung des Kunden, durch Betriebssystem- oder Treiberupdates, durch Fremdsoftware, durch fehlerhafte oder unvollständige Installationen oder Konfigurationen oder durch sonstige, nicht von SDS kontrollierbare Bedingungen verursacht werden.

  7. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von SDS durch Lieferung einer neuen Programmversion, eines Patches, einer Fehlerumgehungslösung oder sonstiger technischer Anpassungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vorgehensweise besteht nicht.

  8. SDS ist nicht verpflichtet, Mängel vor Ort zu beheben. Nachbesserungen erfolgen nach Wahl von SDS per Remote-Zugriff oder durch Bereitstellung einer aktualisierten Version.

  9. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Hardware und Software zwölf Monate ab Lieferung bzw. Bereitstellung, es sei denn, SDS hat den Mangel arglistig verschwiegen oder es handelt sich um gesetzlich zwingende Haftungsfälle.

  10. Freiwillige, verlängerte Garantien auf Hardware oder Geräte gelten nur, wenn sie beim Kauf ausdrücklich gebucht werden. Eine nachträgliche Erweiterung ist ausgeschlossen. Freiwillige Garantien lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

  11. SDS haftet nicht für Datenverluste, fehlende Exporte oder die Unmöglichkeit der Datenwiederherstellung. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige und vollständige Datensicherungen durchzuführen.

  12. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, Betriebsunterbrechung, mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden, sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

  1. SDS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SDS oder deren gesetzlichen Vertretern oder denjenigen Personen beruhen, deren Tätigkeit SDS zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bewusst einsetzt. Gleiches gilt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  2. Bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet SDS auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch ausschließlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung von SDS für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechungen ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  5. Für Datenverluste haftet SDS nur, soweit diese durch SDS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Eine weitergehende Haftung für Datenverluste, fehlende Exporte oder die Unmöglichkeit der Datenwiederherstellung ist ausgeschlossen.

  6. SDS haftet nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Schäden, die durch die Systemumgebung des Kunden, durch nicht freigegebene Hard- oder Software, durch fehlerhafte Installationen, durch Betriebssystem- oder Treiberupdates, durch Netzwerke, durch Fremdsoftware oder durch sonstige, außerhalb des Einflussbereichs von SDS liegende Umstände verursacht werden.

12 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Vertragslaufzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Rechnung. Sofern dort keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Vertragsverhältnisse zwischen SDS und dem Kunden sind grundsätzlich auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt; eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden wird auf gesetzlich zwingende Fälle beschränkt. Ordentliche Kündigungen sind ausschließlich zum jeweils vereinbarten Laufzeitende und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen zulässig. SDS bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.

  2. Softwarelizenzen werden in der Regel für eine feste Laufzeit vergeben und verlängern sich automatisch jeweils um eine weitere Lizenzperiode, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Mit Ablauf der Lizenzlaufzeit erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an der Software. Der Kunde ist verpflichtet, die Software vollständig zu deinstallieren, vorhandene Lizenzschlüssel oder Aktivierungsdaten nicht weiter zu verwenden und SDS auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, dass keine weitere Nutzung erfolgt. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten des Kunden bleiben unberührt. SDS ist berechtigt, das Lizenz- und Nutzungsmodell der Software jederzeit für zukünftige Lizenzperioden anzupassen oder durch ein anderes Modell zu ersetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung eines bestimmten Lizenzmodells besteht nicht. Änderungen gelten ab Beginn der jeweils neu erworbenen oder verlängerten Lizenzlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung von Softwarelizenzen ist ausgeschlossen.

  3. Wartungs- und Serviceverträge haben – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Mit Beendigung des Wartungs- oder Servicevertrags entfallen sämtliche daraus resultierenden Leistungsansprüche des Kunden, insbesondere Support-, Wartungs- und Serviceleistungen. Die Nutzungsrechte an der Software bleiben hiervon unberührt, sofern diese separat lizenziert wurden. Vorzeitige Kündigung durch den Kunden bei Geschäftsaufgabe: Abweichend von Absatz 1 kann der Kunde einen Wartungs- oder Servicevertrag vorzeitig zum Zeitpunkt der endgültigen Geschäftsaufgabe kündigen, sofern er SDS einen geeigneten Nachweis (insbesondere Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterlöschung) vorlegt. Die Kündigung wird erst mit Eingang des vollständigen Nachweises bei SDS wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet; es entfallen ausschließlich zukünftige Zahlungsverpflichtungen ab Wirksamkeit der Kündigung. Andere Gründe berechtigen den Kunden nicht zu einer vorzeitigen Kündigung eines Wartungs- oder Servicevertrags.

  4. SDS ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug des Kunden, Verstößen gegen Lizenz- oder Nutzungsrechten, unzulässigen Eingriffen in die Software, unerlaubtem Reverse Engineering, Manipulationen an TSE, Daten oder Systemen, wiederholten oder erheblichen Pflichtverletzungen trotz Abmahnung, Missbrauch von Supportleistungen, Vermögensverfall, drohender Zahlungsunfähigkeit oder vergleichbaren Umständen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung bleiben die Zahlungsansprüche von SDS für bereits erbrachte Leistungen bestehen. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung anteiliger Entgelte besteht nicht.

  5. Mit Vertragsende enden alle vertraglichen Nebenleistungen, Bereitstellungspflichten, Support- und Serviceansprüche des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Verantwortung für rechtzeitige Datensicherungen, Exporte, Dokumentationen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten liegt ausschließlich beim Kunden.

§ 13 Urheberrechte, Rechte Dritter und Freistellungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Layouts, Logos, Marken, Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Designelemente – vorab auf Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde sichert zu, dass die Nutzung dieser Inhalte durch SDS im Rahmen der vertraglichen Leistung nicht gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstößt.

  2. Der Kunde stellt SDS von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie sämtliche SDS entstehenden Schäden.

  3. Sofern für bestimmte Produkte, Geräte oder Speichermedien urheberrechtliche Abgaben (z. B. zugunsten von Verwertungsgesellschaften) anfallen und diese nicht ausdrücklich in der Rechnung von SDS ausgewiesen sind, stellt der Kunde SDS im Falle einer Inanspruchnahme durch eine Verwertungsgesellschaft hinsichtlich dieser Abgaben frei. Der Kunde hat SDS alle entsprechenden Urhebervergütungen sowie etwaige weitergehende Schäden einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von SDS in Neuruppin. SDS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Einseitige Erklärungen von SDS können in Textform erfolgen.

  4. Der Kunde darf Rechte oder Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SDS weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen. SDS ist berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis jederzeit an Dritte abzutreten.

  5. SDS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und entsprechend der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von SDS. Soweit SDS im Rahmen von Support-, Wartungs-, Installations-, Service- oder sonstigen Dienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne Abschluss eines solchen AVV führt SDS keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden durch. Der Kunde ist verpflichtet, SDS rechtzeitig auf eine erforderliche Auftragsverarbeitung hinzuweisen und alle hierfür notwendigen Angaben bereitzustellen. SDS setzt für bestimmte technische Abläufe – insbesondere für Hosting-, Lizenz-, Update- oder Supportprozesse – beauftragte Dienstleister ein, die gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet sind. Der Einsatz solcher Unterauftragsverarbeiter bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Kunden. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die er mit der Software oder über Systeme verarbeitet, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit SDS eingesetzt werden. Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen – insbesondere Informationspflichten, Löschpflichten, Aufbewahrungsfristen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Rechtsgrundlagen für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten – eingehalten werden. Der Kunde stellt SDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder fehlerhaften Datenverarbeitung durch den Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

  6. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschließlich steuerlicher, handelsrechtlicher, exportrechtlicher und technischer Anforderungen. SDS übernimmt keine Verantwortung für Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Vorgaben.

  7. SDS haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von SDS liegen und die vertraglichen Pflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, Strom- oder Internetausfälle, behördliche Maßnahmen, gesetzliche Änderungen, Streiks, Lieferengpässe oder Ausfälle von Drittanbietern. Die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

  8. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Falls eine gesetzliche Regelung nicht existiert, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

  9. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:

    1. Individuelle Vereinbarung / Auftragsbestätigung / Rechnung

    2. Vertrag zur Auftragsverarbeitung (falls anwendbar)

    3. diese AGB

    4. sonstige Unterlagen von SDS

    5. Angaben des Kunden.

      Abweichende Angaben des Kunden werden nur wirksam, wenn SDS sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  10. Maßgeblich für Auslegung und Inhalt des Vertrages ist ausschließlich die deutsche Fassung der Vertragsunterlagen, auch wenn Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden.

  11. SDS ist berechtigt, sämtliche vertragsrelevanten Erklärungen, Dokumente, Rechnungen, Mitteilungen und Benachrichtigungen elektronisch (insbesondere per E-Mail) zu übermitteln. Der Kunde hat sicherzustellen, dass entsprechende Mitteilungen ihn erreichen können.





 

 
 

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (ADV) für Installationen, Softwarepflege und andere Arbeiten

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
SDS-Kassensysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Fabrikstraße 11A, 16761 Hennigsdorf / Berlin
Vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Garduhn
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin
Registernummer: HRB 12820 NP

Auftraggeber (Verantwortlicher):
Der jeweilige Kunde von SDS-Kassensysteme GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.

In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.

Einzelheiten in Bezug auf die konkreten Dienstleistungen des Auftragnehmers (z. B. Art und Umfang der Softwarepflege, Supportleistungen oder Installationen) sind in den jeweiligen Hauptverträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt.

2. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen des Auftragnehmers:

Beratungs- und Supportdienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags,
Installationen nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags,
Pflegearbeiten nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags,
Wartung und Anpassung von Software auf der Basis individueller Beauftragungen – ggf. einschließlich Datensicherung – nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags.

Der Auftragnehmer kann im Rahmen dieser Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhalten und verarbeitet diese ausschließlich zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und nicht zu eigenen Zwecken.

Die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilleistungen in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. Angemessenheitsbeschluss, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln) erfüllt sind.

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder gegen die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten nach Art. 28 DSGVO stellt einen schweren Verstoß dar.

Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind Systeme zur Lizenzverwaltung und zur regelmäßigen technischen Lizenzprüfung der eingesetzten Software. Die hierbei verarbeiteten technischen Daten (insbesondere Lizenznummer, Installations- oder Geräte-ID, Softwareversion sowie Aktivierungs- und Prüfzeitpunkte) werden ausschließlich durch den Auftragnehmer oder durch von ihm beauftragte Dienstleister verarbeitet, dienen ausschließlich der Lizenzverwaltung, Funktionssicherung und Missbrauchsvermeidung und stellen keine Auftragsverarbeitung im Sinne dieses Vertrages dar.

3. Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie Kategorien betroffener Personen

3.1 Art der Verarbeitung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen alle notwendigen Aufgaben, um die Betreuung und Lauffähigkeit der vom Auftraggeber eingesetzten Kassensoftware und/oder der von SDS-Kassensysteme GmbH erworbenen Modulsoftware oder individuell erstellter Software im Rahmen eines Softwarepflegevertrages oder individuell beauftragten Supports gewährleisten zu können.

Um die vorgenannten Leistungen erfüllen zu können, kann es notwendig sein, dass eine vollständige digitale Kopie der Software des Auftraggebers und der angeschlossenen Datenbank auf einem lokalen Computersystem des Auftragnehmers erstellt wird. Dies kann insbesondere zur Vorbereitung von Arbeiten, zur Prüfung von Auswirkungen geplanter Änderungen oder zum Debugging (Fehlersuche und -behebung) erfolgen.

Die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Fehleranalyse, Testung und Umsetzung der beauftragten Maßnahmen verarbeitet und nicht zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers genutzt.

Alle vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Zugangsdaten zum Zwecke der Erfüllung der vereinbarten Leistungen werden in einer geeigneten, zugangsgeschützten und verschlüsselten Software gespeichert.

3.2 Art der personenbezogenen Daten

Verarbeitet werden können insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten (entsprechend Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DSGVO):

Personenstammdaten (z. B. Namen, Adressdaten, Kontaktdaten von Kunden des Auftraggebers),
Kommunikationsdaten (z. B. E-Mail-Adressen),
Bankverbindung und Zahlungsinformationen (soweit im System gespeichert),
Transaktionsdaten und Bestellhistorien,
Support- und Servicehistorien,
Zugangsdaten (z. B. Benutzerkonten, Passwörter innerhalb des Systems, soweit erforderlich),
ggf. Zugänge zu Supportsystemen von Drittanbietern, soweit vom Auftraggeber bereitgestellt.

3.3 Kategorien betroffener Personen

Die Verarbeitung kann insbesondere folgende Kategorien betroffener Personen umfassen:

Kunden des Auftraggebers,
Interessenten des Auftraggebers,
Mitarbeiter des Auftraggebers (z. B. Benutzer der Kassensysteme),
ggf. weitere von den im System des Auftraggebers gespeicherten Daten betroffene Personen.

Die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten oder Daten, auf die der Auftragnehmer durch Überlassung von Zugangsdaten Zugriff erhält, können auf Servern von SDS-Kassensysteme GmbH gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung von Beratungs- und Supportdienstleistungen für den Auftraggeber sowie die Wartung, Individualisierung und Konfiguration der Software – ggf. einschließlich Datensicherung – nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags.

Anfragen betroffener Personen zur Auskunft, Löschung, Sperrung oder Berichtigung sind vom Auftragnehmer unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten; im Übrigen gelten die Regelungen dieses Vertrages.

4. Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Anfragen von betroffenen Personen, die erkennbar ausschließlich den Auftraggeber betreffen, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen.

Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

5. Weisungsempfänger des Auftragnehmers

Weisungsberechtigt auf Seiten des Auftraggebers ist der Auftraggeber selbst, sein gesetzlicher Vertreter oder eine vom Auftraggeber ausdrücklich benannte und autorisierte Person.

Weisungsempfänger auf Seiten des Auftragnehmers ist:

SDS-Kassensysteme GmbH
E-Mail: info [at] sds-kassensysteme.de
Telefon: +49 3302 280 27 45

Für Weisungen können insbesondere folgende Kommunikationskanäle genutzt werden: E-Mail, telefonisch oder persönliche Abstimmung.

Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. Vertreter mitzuteilen. Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

6. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).

Der Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Weitere Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt, soweit sie nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

Der Auftragnehmer sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.

Der Auftragnehmer hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Auftraggeber dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen oder gesetzliche Pflichten des Auftragnehmers dem nicht entgegenstehen.

Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder an betroffene Personen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO bekannt sind. Er verpflichtet sich, darüber hinaus die für diesen Auftrag relevanten Geheimhaltungspflichten zu beachten, die dem Auftraggeber obliegen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Vertraulichkeit zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und sie für die Zeit ihrer Tätigkeit sowie nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO). Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.

Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DSGVO verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Abwehr des Anspruches zu unterstützen. Der Auftraggeber trägt die hierbei entstehenden Kosten, soweit sie nicht durch ein pflichtwidriges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden.

7. Mitteilungspflichten des Auftragnehmers bei Störungen und Datenschutzverletzungen

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich alle Störungen, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Auftraggebers nach Art. 33 und 34 DSGVO.

Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO an Aufsichtsbehörden oder betroffene Personen werden durch den Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung gemäß Ziffer 4 dieses Vertrages durchgeführt.

8. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO)

Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einsetzen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, die personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer verpflichtet diese Subunternehmer in dem Umfang, wie es in diesem Vertrag für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber festgelegt ist.

Der Auftragnehmer kann für die Erbringung seiner Leistungen jederzeit externe technische oder organisatorische Dienstleister einsetzen. Hierzu können insbesondere, aber nicht abschließend, Anbieter von IT-Infrastruktur, Kommunikationssystemen, Software-Modulen, Entwicklungsleistungen, Supportwerkzeugen oder cloudbasierten Diensten gehören. Alle eingesetzten Dienstleister, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhalten können, werden gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet. Eine laufende Benachrichtigung über Änderungen oder neue Dienstleister erfolgt nicht. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Dienstleister zur Verfügung.

Nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Regelung gelten Dienstleister, deren Leistungen keine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers darstellen (z. B. Telekommunikationsanbieter, Rechenzentrumsbetreiber ohne konkreten Zugriff auf produktive Kundendaten, Wartung von Standard-IT-Infrastruktur, Reinigungskräfte, Prüfer oder Entsorger von Datenträgern). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei solchen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

Dienstleister, die vom Auftragnehmer mit dem Betrieb oder der Unterstützung von Systemen zur Lizenzverwaltung oder zur regelmäßigen Lizenzprüfung der Software beauftragt werden, verarbeiten ausschließlich technische Lizenz- und Betriebsdaten im Auftrag des Auftragnehmers als eigenem Verantwortlichen. Sie verarbeiten keine personenbezogenen Kassendaten des Auftraggebers und sind daher ebenfalls nicht Bestandteil der Auftragsverarbeitung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

9. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

Für die konkrete Auftragsverarbeitung gewährleistet der Auftragnehmer ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau. Dazu werden die Schutzziele des Art. 32 Abs. 1 DSGVO – insbesondere Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste – unter Berücksichtigung von Art, Umfang, Umständen und Zweck der Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt.

Das im Anhang 1 beschriebene Datenschutz- und Sicherheitskonzept stellt die Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen passend zum ermittelten Risiko unter Berücksichtigung der eingesetzten IT-Systeme und Verarbeitungsprozesse beim Auftragnehmer dar.

Die im Anhang 1 beschriebenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen Verarbeitung sind verbindlich. Die Wirksamkeit der beschriebenen Verfahren wird vom Auftragnehmer sichergestellt; der Auftraggeber ist berechtigt, sich im Rahmen dieses Vertrages von der Wirksamkeit der Maßnahmen zu überzeugen.

Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen.

Soweit die beim Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

Die Maßnahmen beim Auftragnehmer können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen stimmt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in dokumentierter Form (schriftlich oder elektronisch) ab. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren.

10. Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags

Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten personenbezogenen Daten, Unterlagen und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten, soweit dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen (z. B. Nachweiszwecke) entgegenstehen. In diesem Fall werden die Daten für die weitere Verarbeitung gesperrt und nach Wegfall der Aufbewahrungsgründe gelöscht.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Beendigung des Auftragsverhältnisses die für ihn erforderlichen Daten für eigene Aufbewahrungs- und Nachweispflichten aus seinen Systemen zu exportieren und zu sichern.

Die Löschung bzw. Vernichtung personenbezogener Daten beim Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt.

11. Vergütung

Die Vergütung für die Auftragsverarbeitungstätigkeiten ist in den jeweiligen Hauptverträgen oder Einzelaufträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt und wird gesondert und auftragsbezogen vereinbart.

12. Haftung

Die Haftung der Parteien im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten die Haftungsregelungen der zwischen den Parteien bestehenden Hauptverträge, soweit sie nicht im Widerspruch zu zwingenden datenschutzrechtlichen Vorschriften stehen.

13. Sonstiges

Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen sind von beiden Vertragspartnern für ihre jeweilige Geltungsdauer aufzubewahren.

Für Nebenabreden zu diesem Vertrag ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich.

Sollte das Eigentum oder sollten die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Anhang 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.

Anhang 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

1. Zutrittskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren:

separate abschließbare Büroräume,
digitale Videoüberwachung der Zugangstüren,
Einbruchmeldesystem.

2. Zugangskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können:

Firewall-Systeme,
Antivirensoftware,
Spamfilter für eingehende und ausgehende E-Mails,
Benutzerkonten mit individuellem Benutzernamen und Kennwort,
Richtlinien zur regelmäßigen Änderung von Passwörtern,
selbstverriegelnde Benutzerkonten nach Inaktivität,
digitale Videoüberwachung der Eingänge,
Einbruchmeldesystem in den Büroräumen.

3. Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können:

Zugriff auf Systeme nur über persönliche Benutzerkonten mit Passwort,
regelmäßige Aktualisierung von Passwörtern,
Berechtigungskonzepte zur Rollen- und Rechtevergabe,
Vernichtung von Datenträgern nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG (z. B. zertifizierte Aktenvernichter, datenschutzgerechte Entsorgung),
Zugriff auf produktive Kundendaten nur durch dafür autorisierte Mitarbeiter von SDS-Kassensysteme GmbH,
Verwendung von Aktenvernichtern für Papierdokumente.

4. Verfügbarkeitskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind:

regelmäßige Datensicherungen (Backups) der relevanten Systeme,
Testen von Datenwiederherstellungsverfahren,
Aufbewahrung von Datensicherungen an einem sicheren, ausgelagerten Ort,
separate Stromversorgung und Pufferung der Systeme bei Netzausfall (z. B. USV),
Einsatz von Backup- und Recovery-Systemen auf den relevanten Computern.

SDS-Kassensysteme GmbH
Fabrikstraße 11A, 16761 Hennigsdorf / Berlin
Vertreten durch Geschäftsführerin Frau Ines Garduhn
Kontakt: Telefon +49 3302 280 37 45, Telefax +49 3302 280 37 44, E-Mail: info [at] sds-kassensysteme.de
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin, Registernummer: HRB 12820 NP