Mehrwertsteuersenkung Deutschland 2020
In Deutschland soll ein riesiges Konjunkturpaket die angeschlagene Wirtschaft in der Coronakrise beleben.
Der Plan der Bundesregierung sieht eine Mehrwertsteuersenkung vor, bei der die Unternehmen die reduzierte Umsatzsteuer ab 01.07.2020 in Form günstigerer Preise an die Kunden weitergeben.
Bereits jetzt ist in der Presse zu lesen, dass 'Kritiker' dieser Maßnahme befürchten, dass die Händler die Senkung der Mehrwertsteuer dazu nutzen könnten ihre Gewinnmargen zu erhöhen.
Wenn man der Tatsache ins Auge sieht, dass während der Corona Krise - abgesehen von Discountern - ein Großteil aller Läden wochenlang ohne einen einzigen Cent Umsatz versuchen musste Geschäft & Personal über Wasser zu halten, kommen soche 'Befürchtungen' denkbar schlecht bei den gebeutelten Einzelhändlern an.
16 % Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020
Die Mehrwert-Steuer Senkung betrifft sowohl den vollen als auch den ermäßigten Steuersatz.
Zu beachten ist, dass die Steuersenkung für den begrenzten Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt.
Welche Steuersätze werden gesenkt:
- Senkung voller Steuersatz von 19 auf 16 Prozent
- Senkung ermäßigter Satz von 7 auf 5 Prozent
Preissenkung?
Dass große Ketten die Umsatzsteuersenkung mit großem Tam Tam nutzen steht außer Frage.Aber wie die Kundschaft eines kleinen Ladens auf die folgende Preis-Erhöhung im Januar reagieren würde, wird ebensowenig beantwortet wie die Frage, wer die Kosten der Umstellung zahlt.
Läden die die Mehrwertsteuer umlegen und korrekte Preise an der Ware haben möchten, müssten zum Stichtag am 30.06.2020 abends nach Ladenschluss ihre komplette Ware aus den Regalen holen und sie in einer Nacht- und Nebel Aktion mit neuen Preisetiketten bekleben.
In der Nacht vom 31.12. zum 01.01. das Gleiche noch einmal "rückwärts" - so dass die Preise pünktlich zum 01.01.2021 wieder erhöht sind.
Jeder der den Aufwand kennt, zig-tausende Etiketten zu drucken und an der Ware zu verkleben weiß, dass die Kosten für Papier und Personal in keinem Verhältnis stehen würden.
Abgesehen davon wäre das Ganze zeitlich kaum umsetzbar - die Umetikettierungs-Variante werden also die wenigsten Läden stemmen.
Dass die Mehrwertsteuer an allen Kassensystemen zum jeweiligen Termin umgestellt werden muss ist klar, aber wie dabei mit Preisen verfahren wird muss jeder Laden für sich entscheiden.
Bei einer Preisänderung könnte z.B. ein Schild im Laden stehen, mit dem auf die Senkung hingewiesen wird. Folgende Lösungen wären denkbar:
Bei dieser Variante muss die Kasse bei der Mehrwertsteuer-Umstellung so eingestellt werden, dass die Preise neu berechnet werden.
Im Ergebnis hat man 'krumme Preise' auf dem Kassenbon, eine Rabattausweisung würde nicht erfolgen.
Variante B) Etikettierung beibehalten, Preise beibehalten und bei Bedarf rabattieren
Bei dieser Variante muss die Kasse bei der Mehrwertsteuer-Umstellung so eingestellt werden, dass die Bruttopreise nicht neu berechnet werden. In dem Fall würde der Nettopreis neu berechnet werden.
Je nach Bedarf könnte dann beim Verkauf eine manuelle Rabattierung erfolgen. Der Rabatt würde auf dem Kassenbon ausgewiesen werden.
Bei dieser Variante müssten Artikel mit 16% MwSt. einen Rabatt von 2,52% erhalten und Artikel mit 5% MwSt. einen Rabatt von 1,87%.
Um zu verstehen weshalb der reguläre Rabatt nicht 3% betragen darf, müsste der Kundschaft der Unterschied zwischen Brutto und Netto begreiflich gemacht werden.
Doch kaum ein Kunde versteht, dass 3 Prozent vom Netto nicht gleich 3 Prozent vom Brutto sind.
Gibt es noch andere Lösungen? Einige Kunden haben gefragt, ob man z.B. eine Preisaktion fahren könnte.
Grundsätzlich wäre das möglich, jedoch muss beachtet werden, dass man damit seine Preise für einen sehr langen Zeitraum quasi einfriert und dann auch keine manuellen Rabatte mehr greifen.
FAZIT Egal 'wie rum' man es dreht - die perfekte Lösung gibt es nicht und auf welchen Steuersatz wir uns zum 01.01. einstellen müssen bleibt abzuwarten.
Unsere Unterstützung gilt unseren Support Kunden
Sie können auch dieser gesetzlichen Änderung wie immer relativ entspannt entgegensehen.
Tool zur MwSt Umstellung
Für unsere Support Kunden stellen wir ein Tool bereit, dass die Umstellung der Mehrwertsteuer erheblich vereinfacht.Das MwSt-Tool ist leicht verständlich, so dass die USt-Änderung auch durch weniger bewanderte User vorgenommen werden kann.
In einem Schritt werden bereits angelegte Artikel, Pfandartikel, neu anzulegende Artikel sowie die Gutscheinversteuerung angepasst.
Das Einzige, was man entscheiden muss ist ob die Preise beibehalten oder angepasst werden sollen.
Noch kein Support Kunde?
Im Gegensatz zu normalen Versicherungen, die ein akutes Problem bei Vertragsabschluss nicht mit aufnehmen, können Sie einen Wartungsvertrag jederzeit abschließen und sofort Hilfe erhalten.Der Support steht Ihnen für ein ganzes Jahr telefonisch, per Fernwartung oder per E-Mail zur Seite.
Jetzt Wartungsvertrag buchen
Notfall-Rufnummer (für alle Kassierer oder den Admin)
Hilfe bei technischen Problemen oder Störungen
Hilfe bei gesetzlichen Änderungen
Gültig für ein ganzes Jahr
E-Mail Support
Fernwartung