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Offene Ladenkasse ab 2017

Ab 01.01.2017 müssen Registrierkassen und Kassensysteme den gesetzlich vorgegebenen GoBD Bestimmungen vollständig entsprechen.

Ausnahmen von der Regelung erfahren nur Geschäfte die komplett Hand zu Fuß mit Taschenrechner und Quittungsblock arbeiten - als sogenannte "offene Ladenkasse".

Wer das will kann ab 2017 sogar ganz legitim von vielleicht bisher eingesetzten Registrierkassen oder softwarebasierten Kassensystemen auf eine offene Ladenkasse umstellen, aber natürlich spekuliert das Finanzamt dabei auf die Gewissheit wie schwer diese Umstellung für Klienten in der Praxis ausfallen wird.

Wie auch immer - fest steht, das jedwedes elektronische Gerät den GoBD Bestimmungen ab 01.01.2017 entsprechen muss - ausgenommen ein purer Taschenrechner.

GoBD Deutschland
Registrierkassenpflicht Österreich