TSE Aktuell / Registrierung beim Finanzamt

TSE Kassen TSE Kassensoftware TSE Sticks TSE Kassensysteme

Die vielen widersprüchlichen Pressemeldungen zum Thema TSE haben in der Vergangenheit eher verunsichert, statt aufzuklären.

Zwar hat man das Schlagwort "TSE" vielleicht schon einmal gehört - aber irgendwie ist es dann untergegangen.

Wenn Sie nicken oder sogar noch nie etwas von der TSE gehört haben, werden Sie nach dem Lesen wissen welche Welle derzeit auf jeden Einzelhändler zurollt, der noch keine TSE für seine Kasse beauftragt hat.

Aber kurz von vorn: Die Fiskalisierung war in Deutschland seit langem geplant und wurde mit der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen KassenSicherungsVerordung (KassenSichV) in Zement gegossen.

Lange Zeit sah es jedoch nicht danach aus, dass die vom Finanzamt geforderte Technische Sicherheits Einrichtung (TSE) pünktlich zur geplanten Einführung am Markt verfügbar sein wird.

Das Finanzamt hatte ein Einsehen und verschob den Termin zur Anschaffung der TSE vom 1.Januar auf den 30.September 2020.

Im Juni 2020, also wenige Monate vor der geplanten TSE Einführung, hat das Bundesfinanzministerium eine weitere deutschlandweite Verschiebung abgelehnt und die Bundesländer legten ihre eigenen Länderspezifischen Termine fest.

Von der Presse wurden diese Länderlösungen dann als "TSE Verschiebung bis 31.03.2021" bejubelt - doch völlig zu unrecht - denn schaut man sich die Veröffentlichungen der jeweiligen Finanzministerien an, stellt man mit Entsetzen fest, dass der Beauftragungs- bzw. Bestell-Termin der TSE in keinem einzigen Bundesland verschoben wurde.

So mussten die Läden bis spätestens 30.09.2020 eine TSE für jede Kasse bestellt haben und diese dann bis 31.03.21 in Betrieb nehmen.

Problematisch ist, dass das Finanzamt keine Rücksicht auf persönliche Fehlinformationen (bedingt durch Presse, Steuerbüro etc.) nehmen wird, denn jeder Gewerbetreibende ist in der Pflicht sich selbst über geltendes Gesetz zu informieren.

Angesichts der mittlerweile abgelaufenen Fristen hofft man nun vielleicht durch's Raster zu rutschen und tatsächlich war diese Chance bei vorigen Gesetzesänderungen gar nicht so gering.

Denn um Sündern auf die Spur zu kommen, musste das Finanzamt in der Vergangenheit aufwendige Kassennachschauen oder Betriebsprüfungen durchführen - genau diesem Umstand hat das Finanzamt nun ein Ende gesetzt.

Knackpunkt ist, dass die TSE Daten auf jedem Beleg gedruckt werden und jede Kasse mit ihrer TSE beim Finanzamt registriert werden muss.

Durch diesen Umstand lässt sich das neue Kassengesetz nicht mehr aussitzen, denn ein Ladenbetreiber der Umsatzsteuer abführt aber keine TSE registriert hat, meldet sich dem Finanzamt quasi freiwillig zur Strafzahlung.

Wann muss eine TSE angeschafft werden?

Das Datum der TSE Anschaffung unterliegt der Meldepflicht und eine einfache Formel im Computer des Finanzamtes kann dann berechnen, welcher Steuerpflichtige über der in seinem Bundesland gesetzlich vorgeschriebenen Anschaffungsfrist liegt.

So nutzt es auch nichts, dass das BMF in seiner Nichtbeanstandungsregelung davon spricht Strafverfolgungen bis 31.03.2021 auszusetzen.

Denn irgendwann - wer mitdenkt ahnt es - ist die Schonfrist vorbei. Selbst wenn es einen Laden gar nicht mehr geben sollte, existiert ja immer noch der ehemalige Ladenbetreiber - also der Steuerpflichtige.

Um die Höhe der Strafen zu ermitteln reicht ein Blick in die KassenSichV, wo allein 25.000,00 € für die nicht fristgerechte Meldung beim Finanzamt aufgerufen werden.

So gespalten die Meinungen zur Fiskalisierung in Deutschland auch sind, sollten wir nicht aus dem Auge verlieren, dass in vielen Ländern weit härtere Fiskalisierungsmaßnahmen gelten.

Polen und Kroatien z.B. müssen bereits seit 2013 bzw. 2019 mit der Online-Fiskalisierung leben. Dabei müssen alle Kassen permanent Online sein, da die Buchungen beim Finanzamt in Echtzeit einlaufen.

Eine Übersicht mit Links zu den offiziellen TSE Fristen der Bundesländer erhalten Sie hier:

Welche TSE Frist gilt in meinem Bundesland

FAZIT  Wenn Sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen und noch keine TSE beauftragt haben sollten Sie dies jetzt dringend nachholen.

TSE Registrierung beim Finanzamt

Für die fristgerechte Registrierung seiner TSE ist der Steuerpflichtige, also der Ladenbetreiber verantwortlich, dabei stellt es das BMF (Bundesministerium der Finanzen) dem Steuerpflichtigen frei, diese Aufgabe an sein Steuerbüro zu übertragen.

Jede Kasse muss einzeln mit allen relevanten Informationen registriert werden wie Betriebsstätte der Kasse, TSE Art, TSE Zertifikat, Seriennummer der Kasse, Datum der TSE Anschaffung etc.

Die Registrierung soll laut Finanzamt in elektronischer Form erfolgen, sobald die Finanzämter ihre elektronische Registriermöglichkeit zur Verfügung stellen.

ACHTUNG Bis jetzt, Stand Dezember 2021, hält noch kein Finanzamt eine elektronische Übermittlung vor - von ungefragten Meldungen auf Blanco Papier ist unbedingt abzusehen.

Ausdruck für mein Steuerbüro

Download

Die TSE Kasse steht zum kostenlosen Test zur Verfügung: Download TSE Kasse 

In Deutschland werden die Zertifikate für Technische Sicherheitseinrichtungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgestellt.

Eine Liste mit allen in Deutschland zertifizierten TSEs findet sich beim BSI unter:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/Produktzertifizierung/ZertifizierungnachCC/ZertifizierteProdukte/Fiskalisierung/Fiskalisierung_node.html

Unser Zertifikat kann direkt beim BSI eingesehen werden: BSI-DSZ-CC-1121-2019 oder nachfolgend auch herunter geladen werden:


Bild Zur TSE Zertifizierung www.sds-kassensysteme.de


TIPP  Die Auslieferung der TSE Hardware erfolgt als USB-Stick mit Micro SD Karte.

Durch diese Lösung kann die TSE entweder als USB-Stick an die Kasse angeschlossen werden oder sich bei Bedarf in einem integrierten Cardreader "unsichtbar" machen.

TSE Preise

Unsere Kassensoftware kann direkt mit TSE Stick geordert werden, hier ein kurzer Funktionsauszug:
 
  • Unterstützung Belegausgabepflicht 01.01.2019
  • Druck von Belegen nach TSE-Standard
  • Vorbereitet für den Anschluss der TSE-Hardware
  • Unterstützung der Finanzamtsschnittstelle DSFinV-K 2.0
  • Zentrale Steuerung von Artikeln, Preisen, Kunden, Gutscheinen
  • Ausfallsicher duch lokale Datenbank (kein Internet zum Betrieb nötig)
  • Bar- und EC-Zahlung, Gutscheine, Zahlung auf Rechnung, PayPal und Kreditkarten wie Visa, Master, Maestro etc.
  • Integrierte ZVT-Schnittstelle zu Direktanbindung von EC-Geräten (kein Eintippen des Zahlbetrages mehr nötig)
  • Warenwirtschaft, Bestellwesen, Leichter Daten Import- & Export
  • CRM / Kundenverwaltung, Personalverwaltung
  • Auftragsverwaltung mit Rechnung, Lieferschein, Angebot, Mahnwesen
  • Inventur, DATEV
  • Netzwerkfähig, Touchfähig, Filialfähig
  • Zentrale Umsatz-Auswertungen, Berichte & Statistiken

Bild Kassensoftware 2020 mit TSE kaufen    
 

Wen betrifft das neue Kassengesetz "KassenSichV"? 

Von der KassenSichV betroffen sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme. Darunter fallen Registrierkassen, PC-Kassen, Touchkassen, elektronische Kassenbücher sowie jedes andere elektronische Aufzeichnungssystem mit dem Bargeld eingenommen bzw. verbucht wird.

Es spielt keine Rolle welcher Umsatz erwirtschaftet wird und ob überhaupt Umsatzsteuer abgeführt wird, auch Kleinunternehmer und öffentliche Bereiche wie Museen müssen die TSE einführen.

Das Kassen Gesetz gilt für alle Branchen, für den Handel ebenso wie für Dienstleister, Kosmetik- und Nagel-Studios, Friseure, Bäcker, Fleischer, Döner, Imbiss, Gastronomie, Handwerk und alle anderen.

FAZIT Überall wo Bareinnahmen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden muss eine TSE angeschlossen werden.

Muss ich online kassieren?

Nicht unbedingt - denn es gibt zwei TSE Arten, eine TSE kann entweder im Internet liegen (TSE Cloud) oder als Hardware an die Kasse angeschlossen werden, z.B. als USB-Stick der die TSE enthält.

Um unseren Kunden den Weg in die Cloud zu ersparen haben wir uns für eine Hardware-basierte TSE Lösung entschieden.

Welche TSE zum Einsatz kommt entscheidet der Kassensoftware Hersteller - denn er muss seine Kassensoftware 2020 zwangsläufig mit (irgend) einer in Deutschland zugelassenen TSE "verheiraten".

Die TSE Herstellung wiederum obliegt Firmen deren Tagesgeschäft Verschlüsselung ist.

Viele Kassensoftware Hersteller haben auf Cloud-Lösungen gesetzt, von denen derzeit noch keine zertifiziert ist.

ACHTUNG  Eine Kasse die an eine TSE Cloud angebunden wird kann nur noch Online kassieren.

Die Cloud-Kosten werden nach der Höhe des zu erwarteten "Fiskalisierungsvolumens" der Kasse berechnet.

Vereinfacht gesagt zahlt der Ladenbetreiber bei TSE Clouds nach der voraussichtlichen Anzahl an Signaturen je Kasse.

Beim Kassieren werden dann alle TSE-relevanten Daten zur Fiskalisierung über das Internet an einen Dienst übermittelt, gespeichert und wieder zurück an die Kasse übertragen.

Je nach Internetverbindung kann das zu deutlich verlangsamten Kassenvorgängen führen und im Fall eines Total-Ausfalls des Internets ist die Cloud nicht mehr erreichbar.

Die Frage welche TSE und damit Kassensoftware im Laden zum Einsatz kommt sollte hinsichtlich der Kosten pro Jahr und pro Kasse sowie der vorhandenen Internetgeschwindigkeit geprüft werden.

Anwendungs- & Preisvorteil der TSE Hardware

Aufgrund der Vorteile einer hardwarebasierten TSE Lösung ist unsere Entscheidung für die Hardware und gegen die Cloud gefallen.

Die zum Einsatz kommende TSE Hardware ist vom BSI zertifiziert unter der Zertifizierungsnummer: BSI-DSZ-CC-1121-2019
   
  1. Bei unserer TSE Hardware kann das Format einfach gewechselt werden, je nachdem was Ihre Kasse unterstützt kann ein USB Stick oder eine SD Karte zum Einsatz kommen - ausgeliefert wird ein USB-Stick der eine Micro SD-Karte enthält.
  2. Ihre Daten bleiben bei Ihnen, es werden keine Daten an externe Cloud Betreiber weiter gegeben.
  3. Die TSE zieht mit um falls die Kasse an einem anderen Standort eingesetzt wird oder die Kasse ausgetauscht werden muss.
  4. Zukunftssicher: Unsere TSE Hardware ist mit allen Geräten kompatibel, ganz egal ob Sie nun einen PC, ein Notebook oder Tablet einsetzen.
 
Vor- und Nachteile der beiden TSE Varianten Cloud-TSE Hardware-TSE
Ich muss eine TSE einsetzen ja ja
Ich muss Online kassieren ja nein
Ich brauche schnelles Internet ja nein
Ich habe jährliche Kosten ja nein
Meine Daten liegen bei mir nein ja
Ich bin an einen Vertrag gebunden ja nein

Was macht die TSE eigentlich

Jede Kassen-Transaktion wird live an die TSE gesendet, dort mit einem Sicherheitsschlüssel versehen, archiviert und zurück an die Kasse gesendet.

Dabei spricht man auch vom Signieren der Fiskal-Transaktionen. Durch die starke Verschlüsselung können die Vorgänge nicht mehr nachträglich verändert werden.

TSE Beispiele und Stepp By Stepp Ablauf der Fiskalisierung sehen Sie hier:

zum ganzen Artikel
 

TSE Registrierung beim Finanzamt

In der Gesetzgebung völlig neu ist die Kassen Registrierpflicht beim Finanzamt: Durch die TSE-Registrierpflicht lässt sich das Gesetz auch nicht 'aussitzen' - denn ein Laden der Umsatzsteuer abführt und keine TSE beim Finanzamt registriert hat, meldet sich quasi freiwillig zur Strafzahlung.

Für die fristgerechte Registrierung seiner TSE ist der Steuerpflichtige, also der Ladenbetreiber verantwortlich, dabei stellt es das BMF (Bundesministerium der Finanzen) dem Steuerpflichtigen frei, diese Aufgabe an sein Steuerbüro zu übertragen.

Jede Kasse muss einzeln mit allen relevanten Informationen wie Betriebsstätte der Kasse, TSE Art, TSE Zertifikat, Seriennummer der Kasse, Datum der Anschaffung etc.

Die Registrierung soll laut Finanzamt in elektronischer Form erfolgen, ungefragte Meldungen auf Blanco Papier sind nicht erwünscht.

TSE Infoblatt für mein Steuerbüro
 

Belegausgabe-Pflicht

Die Belegausgabe wird ab 01.01.2020 in ganz Deutschland Pflicht.

Der Beleg muss bei jedem Kassenvorgang ausgegeben werden, die Belegausgabepflicht betrifft alle Läden - auch Bäckereien, Friseure und Kioske etc.

Den gedruckten Kassenbon müssen Kunden jedoch nicht mitnehmen.

TIPP  Bei uns können Sie wählen ob der Bon gedruckt oder elektronisch übergeben werden soll

Falls kein Bon gedruckt wird muss eine elektronische Übergabemöglichkeit des Bons an den Kunden vorhanden sein.

Welche Ausnahmeregelungen gelten und ob bei Nichteinhaltung Strafen drohen erfahren Sie hier:

zum ganzen Artikel
 

Kassennachschau

Bereits seit dem 01.01.2018 können Mitarbeiter des Finanzamtes unangekündigte Kassennachschauen direkt im Geschäft durchführen.

Welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Kassennachschau gut überstehen erfahren Sie hier:
 
zum ganzen Artikel
 

DSFinV-K 2.0

Die "DSFinV-K 2.0" ist die neue digitale Schnittstelle der Finanzämter für Kassensysteme in Deutschland.

Alle Kassensysteme Deutschlands werden nun nach diesem neuen Standard geprüft, d.h. die Kasse muss alle geforderten Daten im DSFinV-K-Format für den Betriebsprüfer bereit stellen.

Die DSFinV-K 2.0 umfasst die Beschreibung der Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen.

Diese Schnittstelle soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.

TIPP  Die Afono 365 ist vollständig Finanzamt-konform
 
 

Dokumente zum Kassengesetz 2020

BMF - Bundesministerium der Finanzen:
Anwendungserlass zu § 146a AO / KassenSichV

BZSt - Bundeszentralamt für Steuern 
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme DSFinV-K 2.0

BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: 
Technische Richtlinie BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme