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Kassenmeldung beim Finanzamt

Die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme trat zum 01.01.2025 in Kraft. Die Meldung aller vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme musste bis spätestens 31.07.2025 erfolgen.

Was muss jetzt in Monatsfrist gemeldet werden?

  1. Inbetriebnahme einer neuen Kasse

    • Meldung von Kassensystemen, die ab dem 01.07.2025 angeschafft wurden.

    • Frist: 1 Monat ab Inbetriebnahme.

  2. Erneuerung einer TSE

    • Meldung einer neu angeschafften TSE / Technische Sicherheitseinheit.

    • Frist: 1 Monat ab Inbetriebnahme.

  3. Wechsel einer TSE

    • Meldung einer TSE, die zuvor an einer anderen Kasse aktiv war und nun an einer anderen Kasse verwendet wird.

    • Frist: 1 Monat ab Inbetriebnahme.

  4. Wechsel der Betriebsstätte

    • Gesetzeskonforme Erfassung und Meldung von Kassensystemen, die von einer Betriebsstätte an eine andere verlegt werden.

    • Frist: 1 Monat ab Inbetriebnahme.

  5. Außerbetriebnahme von Kassen

    • Gesetzeskonforme Erfassung und Meldung von Kassen, die aus der Betriebsstätte entfernt und nicht mehr genutzt werden.

    • Frist: 1 Monat ab Außerbetriebnahme.

Wer übernimmt die Meldung

Die Meldungen beim Finanzamt können entweder durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen, jedoch kann der Steuerpflichtige diese Aufgabe auch an seinen Steuerberater übertragen.

Die meisten Steuerpflichtigen werden ihr Steuerbüro bitten, die Meldungen beim Finanzamt vorzunehmen. Durch diese zusätzlichen Aufgaben ist in den Kanzleien mit erhöhten Zeitaufwänden zu rechnen.

TIPP  Verringern Sie Ihren Aufwand

Um unseren Kunden und deren Steuerkanzleien die notwendigen Meldungen beim Finanzamt zu vereinfachen, können die Kassen-Meldedateien direkt über das SDS Neo Kassensystem ausgeben werden.

Die Meldedatei enthält dann jeweils alle nötigen Daten - was die manuelle Meldung überflüssig macht und eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.

Wenn Ihr Mandant Sie mit der Meldung beauftragt hat, lassen Sie sich von Ihrem Mandanten einfach die XML Melde-Datei geben, die Sie direkt im Elster Portal einlesen können.

Falls Ihr Mandant nicht weiß, wo er die Datei findet, gibt es hier eine Step By Step Anleitung: https://www.sds-kassensysteme.de/sds-neo-365/handbuch/registrierung-beim-finanzamt.html

WICHTIG:  Bitte fragen Sie bei Ihrem Mandanten keine Daten manuell ab - das ist extrem fehleranfällig!

Ihr Mandant kann aus der SDS Neo eine vollständige XML Datei herauslassen, die sofort im Elster Portal eingelesen werden kann.

Werden Bußgelder angesetzt?

Bei Verstößen gegen die fristgemäße Meldung spricht der Fiskus über Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000,00 €.

TIPP Keine Cloud-Pflicht mit SDS Neo

Nicht jede TSE Lösung ist gleich und genau hier spielt die SDS Kassensoftware Neo ihre Stärken aus. Während andere Anbieter auf eine Cloud-TSE setzen, setzen wir bewusst auf eine lokale Hardware-Lösung.

Unsere TSE wird als praktischer USB-Stick geliefert, der einfach an die Kasse angeschlossen wird – keine Internetabhängigkeit, keine versteckten Gebühren, volle Kontrolle!

Das Zertifikat unserer TSE-Sticks ist 5 Jahre gültig. Nach aktuellem Gesetzesstand ist erst nach Ablauf dieser Zeit eine neue, zertifizierte TSE erforderlich. Mit unserer Lösung sind Ihre Mandanten bestens vorbereitet!

FAZIT  Da wir die TSE nicht als Cloud, sondern als Hardware realisieren, sind unsere Kunden nicht auf schnelles Internet angewiesen.
 

Zertifkat der von SDS Kassensysteme eingesetzten TSE: BSI-DSZ-CC-1121-2019

Bild Original TSE Zertifikat
 

Wichtige Links:

 

Bestandteile der Kassenmeldung

Jede Kasse muss einzeln mit allen relevanten Informationen registriert werden wie Betriebsstätte der Kasse, TSE Art, TSE Zertifikat, Seriennummer der Kasse, Datum der TSE Anschaffung etc. Die Registrierung muss ab 01.01.2025 in elektronischer Form erfolgen, PDF Meldungen sind nicht möglich.

TIPP  Die mit der SDS Neo erzeugte Meldedatei enthält alle vom FA geforderten Daten komprimiert an einer Stelle.

Folgende Daten werden von der SDS Neo in der xml Datei bereit gestellt:

 
  1. Angaben zum Nutzer:
    1. Natuerliche Person:
      • IdNr
      • Anrede
      • Name
      • Vorname
      • Titel
      • Geburtsdatum
    2. Adresse:
      • Strasse
      • Hausnummer
      • Hausnummernzusatz
      • Anschriftenzusatz
      • Postleitzahl
      • Ort
  2. Angaben zum Datenuebermittler:
    1. NatuerlichePerson:
      • Anrede
      • Name
      • Vorname
      • Titel
      • Geburtsdatum
    2. Adresse:
      • Strasse
      • Hausnummer
      • Hausnummernzusatz
      • Anschriftenzusatz
      • Postleitzahl
      • Ort
  3. Angaben zur Betriebsstaette:
    1. Anzahl Aufzeichnungssysteme (in der Betriebsstätte)
    2. Adresse:
      • Strasse
      • Hausnummer
      • Postleitzahl
      • Ort
  4. Angaben zum Aufzeichnungssystem:
    • Art
    • Software
    • Seriennummer AS
    • Hersteller
    • Modell                        
    • Seriennummer TSE
    • Inbetriebnahme TSE
    • Ablaufdatum TSE
    • BSIID
    • Anschaffung AS
    • Inbetriebnahme AS