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Kassenmeldung beim Finanzamt - Frist bis 31.07.2025
Die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme trat zum 01.01.2025 in Kraft - welche Fristen gelten:A) Meldezeitraum für bereits vorhandene Kassen
- Bereits vorhandene Kassensysteme müssen im Zeitraum zwischen 01.01.2025 und 31.07.2025 beim Finanzamt registriert werden. (Nachmeldefrist)
B) Meldezeitraum für ab 1. Juli 2025 neu angeschaffte Kassen
- Alle ab dem 01.07.2025 müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme beim Finanzamt gemeldet werden.
Wer übernimmt die Anmeldung
Die Anmeldung beim Finanzamt kann entweder durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen, jedoch kann der Steuerpflichtige diese Aufgabe auch an seinen Steuerberater übertragen.Die meisten Steuerpflichtigen werden ihr Steuerbüro bitten, die Anmeldung der TSE beim Finanzamt vorzunehmen. Durch diese zusätzliche Aufgabe ist in den Kanzleien mit erheblichen Zeitaufwänden zu rechnen.
TIPP Verringern Sie Ihren Aufwand
Um unseren Anwendern und deren Steuerkanzleien die Registrierung der Kassen beim Finanzamt zu vereinfachen, kann die Kassen-Meldedatei direkt über das SDS Neo Kassensystem ausgeben werden.Die Meldedatei enthält alle zur Anmeldung der Kasse nötigen Daten - was eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.
Wenn Ihr Mandant Sie mit der Meldung seiner Kassensysteme beauftragt hat, lassen Sie sich von Ihrem Mandanten einfach die XML Melde-Datei geben, die Sie direkt im Elster Portal einlesen können.
Falls Ihr Mandant nicht weiß, wo er die Datei findet, gibt es hier eine Step By Step Anleitung: https://www.sds-kassensysteme.de/sds-neo-365/handbuch/anleitung-kassenmeldung.html
WICHTIG: Bitte fragen Sie bei Ihrem Mandanten keine Daten manuell ab - das ist extrem fehleranfällig!
Ihr Mandant kann aus der SDS Neo eine vollständige XML Datei herauslassen, die sofort im Elster Portal eingelesen werden kann.
Werden Bußgelder angesetzt?
Bei Verstößen gegen die fristgemäße Meldung spricht der Fiskus über Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000,00 €.TIPP Keine Cloud-Pflicht mit SDS Neo
Nicht jede TSE Lösung ist gleich und genau hier spielt die SDS Kassensoftware Neo ihre Stärken aus. Während andere Anbieter auf eine Cloud-TSE setzen, setzen wir bewusst auf eine lokale Hardware-Lösung.
Unsere TSE wird als praktischer USB-Stick geliefert, der einfach an die Kasse angeschlossen wird – keine Internetabhängigkeit, keine versteckten Gebühren, volle Kontrolle!
Das Zertifikat unserer TSE-Sticks ist 5 Jahre gültig. Nach aktuellem Gesetzesstand ist erst nach Ablauf dieser Zeit eine neue, zertifizierte TSE erforderlich. Mit unserer Lösung sind Ihre Mandanten bestens vorbereitet!
FAZIT Da wir die TSE nicht als Cloud, sondern als Hardware realisieren, sind unsere Kunden nicht auf schnelles Internet angewiesen.Zertifkat der von SDS Kassensysteme eingesetzten TSE: BSI-DSZ-CC-1121-2019

Wichtige Links:
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Anleitung zur Erstmeldung einer Kasse beim Finanzamt: https://www.sds-kassensysteme.de/sds-neo-365/handbuch/anleitung-kassenmeldung.html
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Anleitung zur TSE Erneuerung: https://www.sds-kassensysteme.de/sds-neo-365/handbuch/anleitung-tse-meldung.html
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Erwerb einer kompletten TSE Kasse: https://www.sds-kassensysteme.de/kassensysteme/
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Erwerb einer TSE Kassensoftware: https://www.sds-kassensysteme.de/kassensoftware/
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Erwerb eines TSE Sticks: https://www.sds-kassensysteme.de/swissbit-tse/
Bestandteile der Kassenmeldung
Jede Kasse muss einzeln mit allen relevanten Informationen registriert werden wie Betriebsstätte der Kasse, TSE Art, TSE Zertifikat, Seriennummer der Kasse, Datum der TSE Anschaffung etc. Die Registrierung muss ab 01.01.2025 in elektronischer Form erfolgen, PDF Meldungen sind nicht möglich.TIPP Die mit der SDS Neo erzeugte Meldedatei enthält alle vom FA geforderten Daten komprimiert an einer Stelle.
Folgende Daten werden von der SDS Neo in der xml Datei bereit gestellt:
- Angaben zum Nutzer:
- Natuerliche Person:
- IdNr
- Anrede
- Name
- Vorname
- Titel
- Geburtsdatum
- Adresse:
- Strasse
- Hausnummer
- Hausnummernzusatz
- Anschriftenzusatz
- Postleitzahl
- Ort
- Natuerliche Person:
- Angaben zum Datenuebermittler:
- NatuerlichePerson:
- Anrede
- Name
- Vorname
- Titel
- Geburtsdatum
- Adresse:
- Strasse
- Hausnummer
- Hausnummernzusatz
- Anschriftenzusatz
- Postleitzahl
- Ort
- NatuerlichePerson:
- Angaben zur Betriebsstaette:
- Anzahl Aufzeichnungssysteme (in der Betriebsstätte)
- Adresse:
- Strasse
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Angaben zum Aufzeichnungssystem:
- Art
- Software
- Seriennummer AS
- Hersteller
- Modell
- Seriennummer TSE
- Inbetriebnahme TSE
- Ablaufdatum TSE
- BSIID
- Anschaffung AS
- Inbetriebnahme AS